Katja Mast, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin;
Michael Gerdes, zuständiger Berichterstatter:

Heute wurde im Bundestag in 1. Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beraten.

„Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode bringen wir Verbesserungen für Erwerbsgeminderte auf den Weg. Das zeigt die Dringlichkeit: Erwerbsminderung ist ein echtes Armutsrisiko. Hier steuern wir gegen. Wer aufgrund von Krankheit nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft aufzubringen, darf auf die Hilfe der Solidargemeinschaft setzen. So definieren wir soziale Sicherheit.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zurechnungszeit für zukünftige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner stufenweise um drei Jahre von 62 auf 65 Jahre verlängert werden. Diese Menschen mit Erwerbsminderung werden dann ab 2024 so gestellt, als ob sie - entsprechend der Bewertung ihrer Zurechnungszeit - drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten.

Zusammen mit den bereits 2014 eingeführten Maßnahmen, wozu verbesserte Zurechnungszeiten, die sogenannte „Günstigerprüfung für die letzten vier Jahre“ und eine Ausweitung von Prävention und Rehabilitation auch im letzten Jahr gehören, setzen wir erneut ein Zeichen im Sinne derjenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.

Losgelöst von der Verlängerung der Zurechnungszeiten sollte zukünftig der Vorsorgegedanke in den Fokus rücken. Unser Grundsatz lautet: Prävention vor Reha, Reha vor Rente. Die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz muss gestärkt werden.

Mit diesem Gesetz geht die Koalition über die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schritte hinaus. Das ist ein gutes Zeichen für die Betroffenen und macht Hoffnung für künftige Verbesserungen, denn Bundesarbeitsministerin Nahles hat in ihrem Rentenkonzept deutlich gemacht, dass der Kampf gegen Altersarmut für die SPD eine zentrale Säule der Altersvorsorgepolitik ist und weiterhin sein wird.“