Die Sachverständigen bestätigen eindeutig die Position der SPD, wonach der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu kurz gesprungen ist. Der Entwurf beinhaltet zwar richtige Ansätze, geht aber in zahlreichen Punkten nicht weit genug. Die Fragen von Teilzeitstudiengängen haben keinen Einlass in das Gesetz gefunden, der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium bleibt ungeklärt und die Altersgrenzenregelung des Entwurfs ist nicht ausreichend. Einhellig kritisieren die Sachverständigen, dass die Erhöhungen der Bedarfssätze und vor allem der Einkommensfreibeträge zu schwach ausfallen.
Die SPD hat deshalb bereits im März in einem Antrag gefordert, die Einkommensfreibeträge um zehn Prozent und die Bedarfssätze um drei Prozent anzuheben. Die bisherige Altersgrenze ist angesichts der durch den Bologna-Prozess veränderten Bildungsbiographien nicht mehr zeitgemäß und muss auf 35 Jahre beziehungsweise für ein Master-Studium auf 40 Jahre angehoben werden. Zudem muss die Förderung auf die Ausbildung in Teilzeitform ausgedehnt werden, um den veränderten Bedingungen Rechnung zu tragen. Beim Übergang von einem Bachelor- zu einem Masterstudiengang müssen Förderungslücken geschlossen werden.
Auf diese Forderungen, die auch Teilnehmer der öffentlichen Anhörung mehrfach formuliert haben, gibt die Bundesregierung keine Antwort. Mit Schönheitsreparaturen werden die gestiegenen Herausforderungen für ein flexibles und sozial gerechtes BAföG, ausgerichtet an individuelle Bildungswege, nicht angenommen. So verblasst das BAföG-Gesetz hinter der Einführung eines Nationalen Stipendienprogramms und wird in die Geschichte als Steigbügelhalter eingehen.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode konnte die SPD in der Großen Koalition notwendige Maßnahmen und Verbesserungen gegen den Widerstand der CDU durchsetzen. Aktuelle Studien und Berichte zur Situation der Studierenden, vor allem aber die aktuellen Studierendenproteste belegen, dass die letzte BAföG-Novelle jedoch nicht alle Probleme lösen konnte.
So haben 39 Prozent aller Studienabbrecher Finanzierungsprobleme als ausschlaggebenden Abbruchgrund genannt. Dies zeigt, dass das BAföG in Hinblick auf eine bedarfsgerechte Förderung weiter verbessert werden muss. Die Leistungen müssen erhöht und vor allem der Kreis der Anspruchsberechtigten vergrößert werden.