In der vergangenen Woche hat die schwarz-gelbe Koalition dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Ausschreibungspflicht ablehnen – Kommunale Daseinsvorsorge sichern“ die erforderliche Mehrheit verweigert. Jetzt hat der Bundesrat auch mit den Stimmen unionsregierter Länder die Auffassung der SPD-Fraktion bestätigt, wonach keine Neuregeleung der kommunalen Vergabepraxis erforderlich ist, sondern zu mehr Bürokratie und höheren Verbraucherkosten führen würde, erklärt Bernd Scheelen.

Nachdem die Koalition von CDU/CSU und FDP in der vergangenen Woche den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion "Ausschreibungspflicht ablehnen - Kommunale Daseinsvorsorge sichern" die erforderliche Mehrheit verweigerte, hat der Bundesrat - auch mit den Stimmen unionsregierter Bundesländer - festgestellt, dass der Vorschlag der EU-Kommission nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip in Einklang steht und ihn deshalb abgelehnt.

Mit seiner Subsidiaritätsrüge bestätigt der Bundesrat die Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion, wonach keine Neuregelung der kommunalen Vergabepraxis erforderlich ist, sondern vielmehr zu mehr Bürokratie und höheren Kosten für die Verbraucher führen würde. Gleichzeitig gefährdet die Kommission mit ihrem Vorschlag die Handlungsspielräume der Kommunen und die hohe Qualität der in Deutschland überwiegend kommunal organisierten Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen gefährdet die Existenz kommunaler Unternehmen, die an das Örtlichkeitsprinzip gebunden sind. Ein Verlust der ausschreibungspflichtigen Konzession an einen finanzstarken Investor würde regionalen oder städtischen Wasserversorgen die komplette Geschäftsgrundlage entziehen und zahlreiche Arbeitsplätze bedrohen. Obwohl die CDU/CSU-Fraktion diese Zusammenhänge erkannt hat, hat sie aus Rücksicht auf die FDP dem Antrag der SPD im Deutschen Bundestag nicht zugestimmt und sich damit ihrer Verantwortung für das Wohl unserer Kommunen verweigert.