Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
Susann Rüthrich, Kinderbeauftragte:
Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Das weltweit von den meisten Staaten ratifizierte Abkommen verpflichtet dazu, das Kindeswohl und die Interessen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen. Auch in unserem wohlhabenden Deutschland ist das leider immer noch nicht überall gewährleistet.
„Der heutige Ehrentag für die UN-Kinderrechtskonvention soll uns daran erinnern, häufiger den Blickwinkel von Kindern einzunehmen und Kinder und Jugendliche mehr zu beteiligen. Auch im dritten Jahrzehnt nach Inkrafttreten der UN-KRK in Deutschland haben wir in Deutschland beim Thema „Kinderrechte verwirklichen“ noch bedeutende Baustellen, zum Beispiel im Bildungssystem, bei familienrechtlichen Streitigkeiten und bei den Selbstbestimmungsrechten von Kindern bei gesundheitlichen Eingriffen.
Aktuell müssen wir uns besonders um kindgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung der bei uns Schutz suchenden Kinder aus ausländischen Krisengebieten kümmern. Dafür benötigen wir gute Gewaltschutzkonzepte und medizinische Versorgung, frühestmöglichen Zugang zu Bildung, Spiel- und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, schnelle kindgerechte Asylverfahren, sichere Aufenthaltsperspektiven, ehrliche Beteiligung, die Ermöglichung von familiärem Zusammenleben und eine Willkommenskultur.
In vielen Regionen Deutschlands gibt es dazu bereits gute Maßnahmen und Initiativen. Der Bund hat erst kürzlich ein Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Vor wenigen Tagen hat Bundeskinderministerin Manuela Schwesig die unabhängige Monitoringstelle zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Berlin eröffnet. Dennoch bleibt viel zu tun, um dem Vorrang des Kindeswohls und den Kinderrechten überall in Deutschland gerecht zu werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die Vorgaben der UN-Kinderechtskonvention in Deutschland konsequent und transparent umgesetzt werden.“