Wir benötigen ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das sicherstellt, dass das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten geachtet und wirksam geschützt wird. Die Koalitionsvereinbarung, die den Arbeitnehmerdatenschutz in einem Kapitel des Bundesdatenschutzgesetzes unterbringen will, kann dies nicht leisten. Sie ist in Wahrheit der Einstieg in den Ausstieg aus einer rechtssicheren Lösung der bekannt gewordenen Probleme.
Die jüngst bekannt gewordenen Bespitzelungen und Überwachungen von Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel sind ebenso empörend, wie die vielen Fälle von Datenmissbrauch der vergangenen Jahre. Nötig sind klare und für jedermann verständliche Regelungen. Allgemeine Grundsätze, die bei verständiger Auslegung zu vernünftigen Ergebnissen führen können, genügen nicht. Die nicht abreißende Kette von Verstößen gegen die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten macht deutlich, dass wir Leitplanken und strikte Grenzlinien brauchen. Die in den Betrieben und Unternehmen Verantwortlichen und die Betroffenen müssen wissen, welche Grenzen nicht überschritten werden dürfen.
Der von uns eingebrachte Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/69) gibt die notwendigen Antworten. Dazu gehört ein allgemeiner Erlaubnisvorbehalt für die Datenerhebung und -verarbeitung. Dazu gehören klare Grenzen für das Fragerecht und für Gesundheitsuntersuchungen. Und dazu zählt die strikte Begrenzung des Einsatzes von Detektiven und anderer Überwachungsmaßnahmen während der Beschäftigung. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir ein umfassendes Regelwerk schaffen, das den löchrigen Flickenteppich verstreuter Einzelregelungen und allgemeiner Rechtsgrundsätze ablöst.