Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

Die Rechtsdurchsetzung für Anleger:innen auf dem Kapitalmarkt wird einfacher und schneller. Das hilft Geschädigten, schneller an ihr Geld zu kommen, stärkt den Kapitalmarktstandort Deutschland und entlastet die Justiz.

„Die Ampel-Koalition stärkt die Rechte der Anleger:innen weiter, in dem wir mit dem heutigen Gesetz eine Pflicht zur Vorlage von Beweismitteln einführen. Das beklagte Unternehmen muss dann zum Beispiel Akten oder Zeugen, die nur ihnen bekannt sind und an die die Geschädigten sonst nicht kommen würden, vorlegen oder benennen. Die strukturelle Ungleichheit zwischen einzelnen Anlegern und großen Unternehmen oder Geflechten von Unternehmen wird so ein Stück weit ausgeglichen.

Sind viele Anleger:innen von falschen Kapitalmarktinformationen betroffen, können in einem Musterverfahren alle wesentlichen Tatsachen und Rechtsfragen kollektiv entschieden werden. Die Geschädigten profitieren von kürzeren Verfahren und geringeren Kosten. Wir beschleunigen das Verfahren, indem unter anderem gesetzliche Fristen verkürzt, und doppelte Arbeit zwischen Landgericht und Oberlandgericht vermieden werden.

Zudem kann jetzt auch im Bereich der Krypto-Währungen und bei Anlageinformationen bei Crowdfunding-Projekten das Musterverfahren genutzt werden. Wir reduzieren außerdem den Anreiz für Individualklagen, indem sich Geschädigte jetzt auch rückwirkend zum bestehenden Verfahren anmelden können und nicht mehr selber Klage erheben müssen, um ihre Ansprüche nicht verjähren zu lassen.

Als Reaktion auf den Zusammenbruch des ‚Neuen Marktes‘ und zahlreiche Klagen gegen wegen Fehlinformationen bei Aktien wurde 2005 das so genannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz eingeführt. Das ermöglicht es Kapitalanleger:innen kollektiv ihre Schadensersatzansprüche wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation durchzusetzen. Es wurde mit dem heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages entfristet, reformiert und verbessert.“