Axel Echeverria, Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen:
Die Regierungskoalition stärkt den Petitionsausschuss als einen Ort der Partizipation und des Dialogs mit Bürgerinnen und Bürgern. Künftig werden die Hürden für öffentliche Beratungen des Petitionsausschusses gesenkt.
„Heute haben die Regierungsfraktionen im Petitionsausschuss eine Reform des Petitionsrechts beschlossen, die öffentliche Beratungen von Petitionen einfacher macht: Eine Petition wird künftig öffentlich beraten, wenn sie 30.000 Unterschriften innerhalb von sechs Wochen erreicht – statt 50.000 Mitzeichnungen innerhalb von vier Wochen. Außerdem werden interne Verfahren beim Petitionsausschuss verschlankt, damit Petitionen schneller bearbeitet werden können.
Öffentliche Beratungen des Petitionsausschusses sind eine herausragende Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen im direkten Gespräch mit den Abgeordneten vorzustellen. Sie können ihre eigenen Anliegen auf die politische Agenda zu setzen und Öffentlichkeit dafür schaffen. Eine gleiche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger kann nur gelingen, wenn sichergestellt wird, dass unterschiedlichste Interessen unabhängig von Ressourcen und Organisationsformen Gehör finden. Deswegen schafft die Regierungskoalition einen inklusiven, fairen und niederschwelligen Zugang zu öffentlichen Beratungen. Ein Petent oder eine Petentin werden künftig in einer öffentlichen Sitzung angehört, wenn seine oder ihre Petition mindestens 30.000 Unterstützer und Unterstützerinnen innerhalb von sechs Wochen erreicht. Die Reform tritt zum 01. Juli in Kraft.“