Bereits im Dezember 2019 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass der Kulturmäzen Osman Kavala freigelassen werden muss. Die türkische Regierung hat diese Anordnung wiederholt missachtet. Die Entscheidung des Ministerkomitees des Europarates, ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 46.4 EMRK gegen die Türkei zu eröffnen, ist daher unvermeidlich, erklärt Frank Schwabe.