Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Gründung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland wird heute auch eine Neuregelung des Transfusionsgesetzes beschlossen. Zukünftig muss die Bundesärztekammer bei der Formulierung der Richtlinien zur Blutspende sicherstellen, dass keine Person aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert wird. Darüber hinaus wird ermöglicht, dass Spendetermine auch von Ferne unter dem Einsatz telemedizinischer Verfahren durch eine ärztliche Person betreut werden können, sagt Heike Engelhardt.