Nach jahrelanger Blockadehaltung von CDU/CSU haben die Ampelparteien und die SPD-geführten Länder mit den beiden Parteien unter großen Mühen einen Kompromiss im Vermittlungsausschuss ausgehandelt. Das Wichtigste ist: Das Gesetz, das schon lange aus der europäischen Richtlinie heraus hätte umgesetzt werden müssen, wird nun zeitnah in Kraft treten. Damit begrenzen wir die Strafzahlungen aus dem Verfahren, das die Kommission gegen die Bundesrepublik aufgrund der fehlenden Umsetzung angestrengt hat. Für hinweisgebende Personen bedeutet es, dass sie sich nun auf einen Schutzmantel verlassen können, wenn sie Hinweise zu Verstößen melden wollen. Wir fördern für alle Akteure, auch die Unternehmen, die Rechtssicherheit auf diesem Gebiet.
Carmen Wegge, stellvertretende rechtspolitische Sprecherin:
„Hinweisgebenden Personen gebührt unser Respekt und unsere Anerkennung. Das Mindeste, was wir tun können, ist, Ihnen Schutz vor Repressalien zu gewähren. Es ist ein Trauerspiel, dass die Union immer nur von Seiten der Unternehmen argumentiert hat, ohne dass sie den Wert der hinweisgebenden Personen für die Unternehmen verstanden haben. Hier schienen Lobbyinteressen guten Argumenten vorzugehen.“
Sebastian Fiedler, zuständiger Berichterstatter:
„Die Blockadehaltung von CDU/CSU war für viele Beobachterinnen und Beobachter des Verfahrens schlichtweg nicht mehr zu erklären. Ihre Argumente wurden weit überwiegend von der Praxis widerlegt oder von der Realität überholt. CDU/CSU haben in der Summe kontinuierlich dafür gekämpft, den Hinweisgeberschutz zu verschlechtern. Die im Kompromiss enthaltenen Änderungen sind für uns verschmerzbar, weil wir glauben, dass die Praxis im Sinne der Whistleblower für gute Systeme sorgen wird. Und weil wir es erfolgreich geschafft haben, dass das Gesetz auf so viele Verstöße wie möglich anwendbar ist. Sobald wir erkennen, dass hinweisgebenden Personen in der Praxis nicht der Schutz zu kommt, den sie verdienen, werden wir gesetzlich nachsteuern.“