Heute werden den Mitgliedern des Rechtsausschusses die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) übermittelt. Das BEG IV soll dann in der kommenden Sitzungswoche abschließend im Plenum des Deutschen Bundestags beraten werden. Bereits der Regierungsentwurf enthielt wichtige Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Dazu zählten insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht, der Abbau von Melde- und Informationspflichten sowie das konsequente Vorantreiben der Digitalisierung. Im parlamentarischen Verfahren wurden weitere wichtige, praxisnahe Entlastungen ergänzt, erklären Sonja Eichwede (SPD), Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) und Katrin Helling-Plah (FDP-Fraktion).