SPD und Union haben sich in Gesprächen auf die Grundzüge einer Neuregelung im Insolvenzrecht geeinigt. Wir wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor schützen, Lohnzahlungen in einer späteren Insolvenz des Arbeitgebers wieder zurückzahlen zu müssen. Dies soll auch für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gelten. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sollen durch diese Regelung geschützt werden. Darüber hinaus wollen wir Gläubiger schützen, die ihrem Schuldner Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlungen oder Stundungen gewähren. In einer späteren Insolvenz des Schuldners darf die Gewährung einer üblichen Zahlungserleichterung nicht ohne weiteres dazu führen, dass die Zahlungen zurückerstattet werden müssen, erklären Johannes Fechner und Karl-Heinz Brunner.