Heute wird im Bundestag der Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten in erster Lesung beraten. Ziel der Änderung des Strafrechts ist es, Menschen, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen, strafrechtlich besser zu schützen. Denn immer häufiger sind beispielsweise Feuerwehrleute, Polizisten, Kommunalpolitiker oder Journalisten Beleidigungen, Anfeindungen oder gar Gewaltattacken ausgesetzt, erklärt Johannes Fechner.