Wer Opfer einer Gewalttat wird, hat Anspruch auf Entschädigung durch den Staat. Mit dem neuen Sozialgesetzbuch XIV, das wir heute im Bundestag beschließen, werden die Leistungen verbessert. Die monatlichen Entschädigungszahlungen werden erhöht und neue schnelle Hilfen eingeführt, sagt Matthias Bartke.