Hoffnung auf Frieden macht eine kürzlich unterzeichnete Vereinbarung über einen beidseitigen Waffenstillstand und die Entwaffnung der Rebellen. Schon seit 2012 laufen entsprechende Verhandlungen über das Ende des Konflikts und den Aufbau eines dauerhaften und stabilen Friedens. Im September 2015 verkündeten die Verhandlungsführer schließlich, dass sie sich geeinigt haben, eine am Völkerrecht orientierte Friedensgerichtsbarkeit einzusetzen.
Damit ist ein erster wichtiger Schritt erreicht, um den seit über 50 Jahren währenden innerstaatlichen Konflikt zu beenden. Dieser hat 8,5 Millionen Menschen zu Opfern von systematischer Vertreibung, Verschleppung, Entführung, sexualisierter Gewalt und Missbrauch Minderjähriger, Zwangsrekrutierung und vom Einsatz von Landminen gemacht. Unter den über zweihunderttausend getöteten Menschen sind vor allem Frauen, Afrokolumbianer und Indigene.
Friedensprozess in Kolumbien stärken
In einem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion mit der CDU/CSU sowie Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 18/9033) wird die Bundesregierung aufgefordert, dass sie den Friedensprozess auch zukünftig politisch flankiert und finanziell unterstützt. Zudem sollen auch die notwendigen Mittel bereitgestellt werden, um die Zivilgesellschaft zu stärken. Dazu gehörten vor allem Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger. Zusätzliches politisches Gewicht erhält das deutsche Engagement durch die Ernennung des Abgeordneten Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen) zum Beauftragten des Bundesaußenministers für die Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien. Auch dies wird von der SPD-Fraktion begrüßt.