Wir machen es Unfallopfern leichter, Schadensersatz zu bekommen. Bei Unfällen mit gemieteten E-Scootern ist die jeweilige Fahrerin oder der Fahrer häufig schwer zu ermitteln. Daher wird – wie bei anderen Kraftfahrzeugen – eine Gefährdungshaftung für den Halter von sogenannten Elektro-Kleinstfahrzeugen eingeführt. So wird verhindert, dass die Geschädigten leer ausgehen.
Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos. Ziel ist ein gutes und besonnenes Miteinander im Straßenverkehr. Und dass niemand auf seinem Schaden sitzen bleibt.