Wer in der EU als LKW-Fahrer:in angestellt ist und beruflich durch Deutschland fährt, hat bestimmte Rechte. Es gibt Regeln für Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten. Außerdem müssen entsandte Fahrer:innen während ihrer Arbeitszeit hierzulande den Mindestlohn erhalten.
In der Praxis werden Kraftfahrer:innen aber allzu oft ausgebeutet und um ihre Rechte gebracht, wie jüngst das Beispiel der streikenden LKW-Fahrer:innen auf der hessischen Raststätte Gräfenhausen gezeigt hat. Die EU hat die Straßenverkehrsrichtlinie auf den Weg gebracht, um die Rechte von entsandten Kraftfahrer:innen besser durchzusetzen.
Die Richtlinie wird nun in Deutschland umgesetzt. Das heißt konkret: Arbeitgeber, die in der EU ansässig sind, müssen sich künftig über ein digitales System registrieren. Außerdem müssen sie ihren Fahrer:innen bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen, die der Zoll kontrollieren kann, beispielsweise Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge und Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Verstoßen die Unternehmen dagegen, können sie mit einem Bußgeld belegt werden. Bei der Vollstreckung von Strafen wollen die Mitgliedstaaten der EU künftig besser zusammenarbeiten. Ziel ist es, Ausbeutung und Missbrauch im grenzüberschreitenden Straßenverkehr in der EU zu verhindern.