Professor Dr. Christian Kreiß von der Hochschule Aachen sieht den Ursprung der frühzeitigen Materialermüdung zwar auch in Kosten- und Termindruck in der Produktion, betonte allerdings, dass die Hersteller die Nutzungsdauer oftmals mit einer Wahrscheinlichkeit von bis zu 95 Prozent berechnen und produzieren könnten.
Er schließt daher einen geplanten Verschleiß nicht aus. Durch diesen könnten sowohl Kosten in der Produktion eingespart werden, als auch der Umsatz durch Neukäufe des Produktes erhöht werden. Gleichzeitig sei es möglich die Preise desselben Produktes zu erhöhen, da die Verbraucherin beziehungsweise der Verbraucher über wertbildende Faktoren wie Nutzungsdauer, Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen im Unklaren bleibe. Verstärkte Werbung könne hierbei als Indiz für einen geplanten Verschleiß gesehen werden.
Dr. Thomas Weber vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gab zu bedenken, dass ohne Sicherheit über die tatsächliche Bestimmbarkeit von geplantem Verschleiß gesetzliche Regelungen schwierig einzuführen seien. Eine entsprechende Untersuchung würde derzeit vom Bundesministerium für Umwelt durchgeführt. Auch sollte bedacht werden, dass verbraucherfreundliche Regelungen möglicherweise im Widerspruch zum Nachhaltigkeitsgedanken stehen könnten, wenn zum Beispiel die Fortdauer von Produkten aus umweltfreundlicher Sicht gar nicht wünschenswert sei.
Die Redner stimmten darin überein, dass kurzfristig vor allem die Einführung verpflichtender Label oder verlängerter Gewährleistungsfristen möglich seien. Letztere seien allerdings nur sinnvoll, wenn nicht die Verbraucherin oder der Verbraucher nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Kauf beweisen müsse, dass der Fehler im Produkt selbst liegt, sondern wenn die Beweislast auf den Hersteller überginge.
Dr. Gerhard Schomberg, ebenfalls vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, sprach diesbezüglich die Verbrauchsgüterrichtlinie auf EU-Ebene an, welche es den Mitgliedstaaten mindestharmonisierend erlaube „mehr“ zu machen.
Bisher habe allerdings nur Portugal eine zweijährige Beweislast für Unternehmer eingeführt. Hier bestünden für Deutschland noch Handlungsmöglichkeiten. Bezüglich einer möglichen Labelung der Produkte mit Informationen über Nutzungsdauer und Ersatzteilverfügbarkeit seien die Signale aus Europa nicht positiv.
Auch der Vorschlag den geplanten Verschleiß zu kriminalisieren, wird aus Gründen der Beweisbarkeit eher schwierig zu verwirklichen sein. An der Rechtsdurchsetzung sei jedoch grundsätzlich anzusetzen, so Staatssekretär Ulrich Kelber, um auch die Händler im Rahmen der Gewährleistungseinforderung durch die Verbraucher in die Pflicht nehmen zu können.