Obwohl das Recht auf eine Geburtsurkunde auf der Basis einer Geburtenregistrierung (Passport to Protection) aus Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention abgeleitet werden kann, werden weltweit jährlich 230 Millionen Neugeborene nicht offiziell registriert, davon leben 85 Millionen Kinder in Afrika südlich der Sahara und 135 Millionen in Südostasien.

Ohne Eintrag in ein Geburtenregister erhält man keinen Pass, hat keine Bürger- und Wahlrechte, wird häufiger Opfer von Menschenhandel und kann kein Grundeigentum erwerben oder erben. Mit der Ausbreitung von HIV und Krankheiten wie Ebola wächst die Zahl der Waisen und die Eigentumsfrage ist für die betroffenen Kinder eine wichtige Überlebensfrage. Für nichtregistrier-te Kinder ist zudem der Zugang zu staatlicher Bildung schwierig bis unmöglich, was den Aus-weg aus der Armut besonders erschwert.

Als Flüchtling sind nichtregistrierte Kinder besonders großen Problemen ausgesetzt, weil sie ihre Herkunft und ihr Alter und ihre Staatsangehörigkeit nicht nachweisen können. Ein Rück-griff auf Daten ist nicht möglich, weil durch Bürgerkriege und mangelhafte Registrierungspraxis Register zusammenbrechen. Flüchtlingsfamilien werden oft gegen ihren Willen getrennt und sind nicht im Besitz irgendeines rechtmäßigen Nachweises, um ihre Angehörigen auffinden zu können. Sie verlieren ihre legale Identität und sind auf sich gestellt. Daher ist die Aus-stellung einer Geburtsurkunde in diesen Fällen besonders wichtig.

Geburtenregistrierung zentrales Thema der Entwicklungspolitik

Mit der Verabschiedung der 2030-Agenda bei der UN Generalversammlung im September 2015 in New York, bekannte sich die internationale Staatengemeinschaft dazu, sich den globalen Herausforderungen zu stellen und legte ein Rahmenwerk zur sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklung vor. Daher war es ein besonders wichtiges Signal das Recht zur Erlangung einer rechtlichen Identität für alle sowie das Unterziel der universellen Geburtenregistrierung bis zum Jahr 2030 in den Katalog der SDGs aufzunehmen. Das zeigt, welche wichtige Rolle zivile Registrierungssysteme und Bevölkerungsstatistiken in einer nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit und zur Erreichung der SDGs spielen. Denn: strukturelle Armut, vor allem Kinderarmut, kann nur durchbrochen werden, wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte kennen und wahrnehmen können. Das setzt voraus, dass sie als Staatsbürgerin und als Staatsbürger anerkannt sind.

Die Geburtenregistrierung ist also ein zentrales Thema der Entwicklungspolitik.

In einem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, unter Berücksichtigung des bestehenden finanziellen Handlungsrahmens:

  • in Regierungsverhandlungen mit Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf das Recht jedes Kindes auf eine rechtliche Identität und die Bedeutung des Aufbaus ziviler Registrierungssysteme, insbesondere Geburtenregistrierung, für eine evidenzbasierte Entwicklungsplanung und das Monitoring nationaler und globaler Ziele hinzuweisen;
  • im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Regierungen dabei zu unterstützen, nationale Gesetze zur Geburtenregistrierung auf Nicht-Diskriminierung zu prüfen, und sie durch nationale und lokale Behörden umzusetzen;
  • die bisherigen Bemühungen zur Unterstützung von Organisations- und Prozessreformen in Bürgerämtern auf lokaler Ebene, die technische Ausstattung sowie die Weiterbildung der Mit-arbeiterschaft zur Veränderung der Verwaltungskultur zu stärken, um effektive, umfassende und rechtsbasierte Systeme zur zivilen Registrierung inklusive Ausstellung von Geburtsur-kunden zu schaffen;
  • staatliche und zivilgesellschaftliche Partner in Entwicklungsländern bei der Aufklärungs- und Informationskampagnen auch in lokalen Sprachen zu fördern, um das Bewusstsein in der Bevölkerung über die Bedeutung von Geburtenregistrierung und den Nutzen einer rechtlichen Identität zu schärfen und ihnen den Zugang zu Geburtenregistrierung und anderen Registrierungssystemen zu schaffen.