„Die Entscheidung von Justizminister Maas, Generalbundesanwalt Range zu entlassen, ist richtig. Das Ermittlungsverfahren gegen Netzpolitik.org hätte nie eröffnet werden dürfen, weil keine Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik vorlag. Das ist aber Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Landesverrat.

Neben dieser Fehleinschätzung war es eine absolute Frechheit, die völlig berechtigte Kritik von Minister Maas als unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz zu verunglimpfen. Diese völlig überzogene Kritik macht Range untragbar. Maas hat konsequent die Pressefreiheit geschützt.

Es ist zu prüfen, den Straftatbestand des Landesverrates um eine Schutzklausel für Journalisten zu erweitern, um ähnlich wie in § 201a Abs. 4 StGB sicher zu stellen, dass der für eine Demokratie unverzichtbare kritische Journalismus nicht unter dem Vorwand des Landesverrates eingeschränkt werden kann.“