Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Koalition zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung beschlossen (Drs. 19/15651). Dabei sollen unter anderem das Alter, Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und die Haushaltsgröße erfasst sowie dokumentiert werden, in welcher Art Unterkünfte die betroffenen Menschen seit wann leben.
Das Parlament kommt damit langjährigen Forderungen sozialpolitischer Verbände und der Bundesländer nach. Mit einem Änderungsantrag greifen die Abgeordneten die Anregung der Ausschussanhörung auf, die Statistik mittelfristig – soweit möglich – auf eine breitere Datengrundlage zu stellen. Außerdem soll sich die Berichterstattung auch auf Straßenobdachlosigkeit und Menschen, die bei Verwandten oder Freunden unterkommen, beziehen. Und es soll eine Revisionsklausel geben, die eine Anpassung des Gesetzes an die gesammelte Datenlage ermöglichen soll.
Mit der neuen, gesetzlich geregelten Bundesstatistik schafft die Koalition erstmals eine solide Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Die Statistik soll dazu beitragen, um vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme auf den Weg zu bringen, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit vermeiden.
Die Wohnungslosen-Statistik ist ein wichtiger erster, längst überfälliger Schritt, der auch dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eine bessere Aussagekraft in Bezug auf dieses Thema ermöglicht.