Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit zulässiger Höchstmasse über 3,5 Tonnen und
Fahrzeuge zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer)
müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein. Damit soll
die Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten überwacht werden. Im
Rahmen einer EU-Verordnung wurde die Wirksamkeit und Effizienz des Fahrtenschreibersystems verbessert.

Mit Gesetzt (18/3254) werden nun die nationale Fahrerpersonalverordnung sowie die Bußgeldvorschriften an das neue EU-Recht angepasst werden.