Damit in Deutschland der Verkehr mehr zum Klimaschutz beiträgt, sollen mehr Elektroautos auf die Straße gebracht werden. Deshalb sollen  elektrisch betriebene Fahrzeuge gefördert werden. Der Gesetzentwurf (18/3481) sieht zum Beispiel vor, dass Kommunen die Möglichkeit bekommen, Parkplätze speziell für Elektrofahrzeuge auszuweisen und ihren Fahrern die Parkgebühren zu erlassen.

Als Voraussetzung dafür müssen privilegierte Elektroautos künftig gekennzeichnet werden können. Bevorzugt werden nur Fahrzeuge, die eine bestimmte Reichweite rein elektrisch zurücklegen können. Dabei können neben Elektrofahrzeugen auch Brennstoffzellenfahrzeuge und von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
E-Kennzeichen erhalten. Das Gesetz stellt einen weiteren Baustein
für das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen
im Jahr 2020 dar.