Politisch Verfolgte, die in der DDR und der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone längere Zeit in Haft saßen, sollen nach dem Willen der Koalition monatlich höhere Ausgleichsleistungen erhalten.
Dazu hat das Parlament am Donnerstag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen (Drs. 18/3120, 18/3251).
Die monatlichen Zuwendungen sollen damit von derzeit höchstens 250 Euro auf höchstens 300 Euro steigen. Auch die Ausgleichleistungen für Personen, die aufgrund ihrer Verfolgung ihren ausgeübten, begonnenen, erlernten oder angestrebten Beruf nicht ausüben konnten, will die Bundesregierung erhöhen, und zwar um jeweils 30 Euro – womit die Zahlungen von derzeit 184 Euro auf 214 Euro monatlich steigen werden.
Laut der Gesetzesbegründung soll die Erhöhung der Bezüge die wirtschaftliche Situation derjenigen verbessern, die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und DDR wurden. Der Einsatz „jener Menschen, die sich als Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein vereinigtes Deutschland gegen das System aufgelehnt haben und die deshalb Zwangsmaßnahmen erdulden mussten“, soll dadurch stärker gewürdigt werden, und die materiellen Folgen der Verfolgungsmaßnahmen sollen gemildert werden.
Die Ausgleichzahlungen werden seit 2007 gezahlt. Die Leistung erhält, wer in seiner wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt ist und eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten hat. Derzeit beziehen gut 45.000 Personen diese Leistung.