Mit dem vorliegenden, am Donnerstag in 1. Lesung beratenen Gesetzentwurf soll zum Test bevorstehender Neuerungen eine Experimentierklausel in das Mikrozensusgesetz 2005 eingefügt werden. Hintergrund sind absehbare Änderungen auf EU-Ebene und die beabsichtigte Schaffung eines integrierten Gesamtsystems aus mehreren Statistiken.

Bei dem Bevölkerungsstatistikgesetz sind zudem Änderungen vorgesehen, um die Qualität der Statistik zu verbessern. Die Änderungen bedeuten letztlich auch Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger.