Wer in Deutschland Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen will, muss sich für die Entsorgung dieser Verpackungen finanziell an einem dualen System beteiligen. Die Kosten hängen von den Verpackungsmaterialien und dem Gewicht ab. Die dualen Systeme vergeben die Lizenzen an die Hersteller, schreiben die Sammlung der gelben Säcke bzw. Tonnen aus und sind für die Verwertung der gesammelten Verpackungen zuständig.

Der Wettbewerb auf der Ebene der mittlerweile elf dualen Systeme ist jedoch teilweise durch Missbrauch und Umgehung einzelner Regelungen der Verpackungsverordnung verzerrt. Die offenbar zunehmende Nutzung von Schlupflöchern im Bereich der sogenannten Eigenrücknahmen und Branchenlösungen droht das Erfassungssystem insgesamt zu destabilisieren, da Verpackungsmengen der Lizenzierungspflicht entzogen werden. Aus Sich der SPD-Fraktion ist die siebte Novelle der Verpackungsverordnung notwendig, weil im letzten Jahr die lizenzierten Abfallmengen deutlich zurückgegangen seien. Dadurch sei das duale System in eine finanzielle Schieflage geraten.

Mit der Änderungsverordnung wird die Möglichkeit der Eigenrücknahme für Inverkehrbringer von Verpackungen gestrichen. Sie konnten bisher die für die Beteiligung an einem dualen System geleisteten Entgelte zurückzuverlangen, wenn sie die von ihnen in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen im Ladengeschäft zurückgenommen und auf eigene Kosten einer Verwertung zugeführt haben. Außerdem werden die formalen Anforderungen an sogenannte Branchenlösungen deutlich erhöht, um auch an dieser Stelle Missbrauch und Umgehungen einzudämmen.

Verpackungsverordnung zum Wertstoffgesetz weiterentwickeln

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem Wertstoffgesetz notwendig. In vielen Kommunen stehen schon heute Wertstofftonnen, in die nicht nur die Verpackungen aus Plastik, Metall oder Verbundstoffen gehören, sondern auch Gebrauchsgegenstände aus diesen Materialien wie alte Gießkannen oder Kochtöpfe. Diese gemeinsame Wertstofferfassung will die SPD-Fraktion bundesweit auf der Grundlage eines Wertstoffgesetzes einführen. Denn für sinnvolles und effektives Recycling müssten Abfälle nach Materialien und nicht nach Verwendungszweck getrennt werden, so die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Dabei müssten grundsätzliche Fragen der Organisation, der Zuständigkeit für Sammlung und Verwertung und der Recyclingquoten geklärt werden. Im Sinne der Daseinsvorsorge sollten nach Auffassung der SPD-Fraktion die Kommunen die Zuständigkeit für die Sammlung der Wertstofftonne erhalten. Wichtig sei, dass ein Wertstoffgesetz zu mehr Abfallvermeidung und zur Verbesserung des Recyclings führe und nicht nur den Wirtschaftsinteressen der Beteiligten diene. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit plant im Herbst einen Entwurf für ein Wertstoffgesetz vorzulegen.