Die EU will zukünftig 75 anstatt 50 Prozent des Programmes kofinanzieren. Der Bundestag hat am 20. Februar das vom Bundesrat eingebrachte Gesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Damit wird den Bundesländern ermöglicht, bereits im Schuljahr 2014/15 von der erhöhten Kofinanzierung zu profitieren. Dafür müssen die Antragsfristen im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geändert werden. Das Bundesministerium soll auch zukünftig sach- und zeitgerechter auf Friständerungen durch die EU-Kommission reagieren können.
EU erhöht Anteil an Finanzierung um 25 Prozent
Schulobstgesetz ändern
Das Schulobstprogramm der Europäischen Union soll gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten unterstützen. Es ist seit 2009 Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).