Die EU will zukünftig 75 anstatt 50 Prozent des Programmes kofinanzieren. Der Bundestag hat am 20. Februar das vom Bundesrat eingebrachte Gesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Damit wird den Bundesländern ermöglicht, bereits im Schuljahr 2014/15 von der erhöhten Kofinanzierung zu profitieren. Dafür müssen die Antragsfristen im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geändert werden. Das Bundesministerium soll auch zukünftig sach- und zeitgerechter auf Friständerungen durch die EU-Kommission reagieren können.