Die SPD-Fraktion schlägt ein zentrales Melderegister beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) vor. Arzneimittelhersteller sollen verpflichtet werden, erkennbare und zu erwartende Lieferengpässe schnellstmöglich dorthin zu melden. Damit sollen Transparenz und ein Überblick über den Umfang von Lieferengpässen geschaffen werden. So können der Großhandel, Krankenhäuser, Apotheken und die Ärzteschaft im Interesse von Patientinnen und Partienten besser informiert werden.

Mehr Rechte für Länder- und Bundesbehörden

Darüber hinaus sollen die Länderbehörden mit erweiterten Durchgriffsrechten gegenüber den Pharmaunternehmen und Großhändlern ausgestattet werden, um so die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Dazu zählt z. B. die Anweisung, die Produktionskapazitäten auszuweiten oder bestimmte Großhändler und Krankenhäuser vorrangig zu beliefern. Außerdem soll angeordnet werden können, dass die Pharmahersteller Nachweise über die Herstellung, den Bezug und die Abgabe des Arzneimittels vorzulegen. Des Weiteren sollen der Bereitstellungsauftrag für Arzneimittelhersteller erweitert und präzisiert werden. So sollen die Produzenten wichtige Arzneimittel für mindestens sechs Monate vorrätig halten. Gegen Unternehmen, die aus Profitabsichten wichtige Medikamente vom Markt nehmen und damit schwerkranken Patientinnen und Patienten schaden, wollen die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen vorgehen. Dazu sollen die Bundesbehörden diesen Unternehmen den Patentschutz für den Wirkstoff und den Anwendungsbereich gegen eine angemessene Entschädigung entziehen und die Rechte für die Nutzung durch andere Hersteller freigeben.

Hintergründe für Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln

Eine wichtige Ursache für die Lieferengpässe bei Arzneimitteln wird in der Verlagerung und Konzentration der Arzneimittel- oder Rohstoffherstellung in Drittländer gesehen. Dieser seit 2000 andauernde Prozess führt dazu, dass bestimmte Wirkstoffe weltweit nur noch von wenigen Herstellern produziert werden. Wenn dort Qualitätsmängel bei der Herstellung auftreten, es zu Produktions- und Lieferverzögerungen bei den benötigten Rohstoffen kommt oder Produktionsketten zugunsten von ertragreicheren Arzneimitteln geschlossen weden, kann es zu deutlichen Verzögerungen und Engpässen bei der Lieferung kommen. Solche Störungen bei der Produktion haben Auswirkungen auf die Lieferbarkeit von Arzneimitteln in Deutschland. Das liegt auch daran, dass viele Pharmaunternehmen zur Kostensenkung ihre Lagerkapazitäten verkleinert haben. Deshalb können Lieferschwierigkeiten nicht mehr aus Lagerbständen kompensiert werden.

Versorgungsmängel entstehen auch, weil Unternehmen aus Profitgründen entscheiden, bestimmte Arzneimittel vom deutschen Markt zu nehmen. Sie wollen damit Druck auf Entscheidungsträger ausüben oder das Arzneimittel zu einem höheren Preis für ein anderes Anwendungsbeispiel auf den Markt bringen. Ein Beispiel dafür ist das Präparat Alemtuzumab zur Behandlung chronischer, lymphatischer Leukämie. Der Hersteller hat es vom Markt genommen, um es teurer zur Behandlung von Multipler Sklerose verkaufen zu können.

Anja Linnekugel