Der energiepolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rolf Hempelmann, erläuterte die Zustimmung der SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, auch wenn dieser noch verbesserungswürdig sei.
So beschränke sich das Gesetz auf die Übertragungsleitungen und lasse die Verteilnetze und die so genannten Intelligenten Netze, die bei flexibler Nachfrage notwendig seien, außen vor. Die SPD wolle mit ihrer Zustimmung den Netzbetreibern, den Investoren und den finanzierenden Banken Planungssicherheit noch vor der Bundestagswahl geben. Außerdem stimme die SPD dem Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zu. Der sieht bei den Hochspannungsleitungen (110 kv) vor, dass Erdverkabelung zur Regel wird.
Energiewende braucht den Ausbau der Übertragungsnetze
Maßgeblich für die Energiewende ist der rasche Ausbau der Übertragungsnetze. Deren Bedarf wurde mit dem Energieleitungsausbaugesetz und dem Bundesbedarfsplangesetz festgestellt. Die Fertigstellung dieser Übertragungsnetze liegt im öffentlichen Interesse und ist Teil der Daseinsvorsorge. Außerdem werden diese Netze für die Versorgungssicherheit in einzelnen Regionen Deutschlands gebraucht. Sie können verhindern, dass Strom aus dem Norden unseres Landes über ausländische Stromtrassen geleitet werden muss.
Ausbau der Stromübertragungsnetze voranbringen
Der Finanzierungsbedarf für diese Netze liegt bis 2022 bei etwa 20 Milliarden Euro. Auch bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Rendite und einer somit gesicherten Refinanzierung haben die Netzbetreiber eine erhebliche Vorleistung zu erbringen. Die ist nicht in allen Fällen gesichert. Deshalb kann der Netzausbau auf Grund von einer nicht ausreichenden Kapitaldecke ins Stocken geraten. Bund und Länder haben ein großes Interesse daran, dass die Netze ohne Verzögerung gebaut werden. Bisher kommt der Stromleitungsbau jedoch nur schleppend voran. Von den im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) im Jahr 2007 geplanten 1855 km Höchstspannungsleistungen sind bislang nur 268 km gebaut worden. Auch beim Anschluss der Offshore-Windparks gab es erhebliche Verzögerungen, für die nun die Verbraucherinnen und Verbaucher 0,25 Cent pro Kilowattstunde bezahlen müssen, was Schwarz-Gelb im Dezember 2012 entschieden hatte.
Deutsche Netzgesellschaft in öffentlicher Hand gründen
Die Fraktionen von SPD und Grünen sehen es als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge an, dass der erforderliche Netzausbau an Land und auf See zügig und zuverlässig realisiert wird. Deshalb fordern beide Fraktionen die Bundesregierung auf, eine Deutsche Netzgesellschaft in öffentlicher Hand zu gründen und zügig die gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass diese eigene Stromleitungen im Bundesgebiet sowie innerhalb der ausgewiesenen Wirtschaftszone (AWZ) vor der Nordseeküste errichten kann. Die so geschaffene Deutsche Netzgesellschaft (DNG) solle mehrheitlich in die Finanzierung der Netzprojekte zum Anschluss der Offshore-Windparks einsteigen.
Bürger am Netzausbau beteiligen
Weiter heißt es in dem Antrag, dass eine Holding zu gründen sei, an der die Deutsche Netzgesellschaft mehrheitlich zu beteiligen sei. Sie solle den Betrieb der von der DNG mit gehaltenen Leitungen sowie später aus dem Bestand übergegangenen Leitungen gemeinsam mit privaten Akteuren und interessierten Netzbetreibern übernehmen. Zudem solle die Bundesregierung überprüfen, wie finanzielle Anlagemöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger bei Netzausbauprojekten ausgestaltet werden könnten. Damit sollten vor allem Anwohnerinnen und Anwohner in unmittelbarer Nähe der Netzausbauprojekte angemessen beteiligt werden können.
Regelungslücken schließen
In einem weiteren Entschließungsantrag fordern die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Bundesregierung auf, bei der Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes Änderungen umzusetzen. Schließlich habe die Anhörung zum Regierungsentwurf eines Bundesbedarfsplangesetzes Änderungsbedarf und Regelungslücken ergeben, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt in das Gesetz eingearbeitet bzw. geschlossen werden müssten. Dazu zählt, dass in dem stetig größer werdenden Übertragungsnetz eine klare Regelverantwortung geschaffen und die Schadenersatzpflicht zugeordnet werden müssten.
Klarheit bei der Leitungsplanung schaffen
Zudem müsse klargestellt werden, dass die im Gesetz genannten Anfangs- und Endpunkte (Netzverknüpfungspunkte) der Leitungen keine parzellenartige Festlegungen bedeuteten. Deshalb müsse deutlich werden, dass bei einer räumlichen Verlagerung die Bindungswirkung der genannten Trasse im anschließenden förmlichen Genehmigungsverfahren gewahrt bleibe. Ein Suchradius müsse im Gesetz geregelt werden, damit es zu keinem Normenkonflikt komme. In den Novellierungen des Gesetzes müssten die Optimierungen benannt werden, mit denen technische Innovationen, geänderte Lastflüsse und Veränderungen bei Erzeugungsanlagen aufgenommen würden. Im Gesetz sei eine klare Abstandsregelung von Leitungen und ihren Nebenanlagen zu Wohngebieten vorzusehen. Die zum Netz gehörenden Anlagen wie Umspannwerke, Konverter, Zuleitungen o. a. müssten in Bezug auf das Genehmigungsverfahren genauso wie die Netze behandelt werden.
Im Rahmen der Bundestagsdebatte wurden auch die SPD-Anträge „Die Strom-Versorgungssicherheit in Deutschland erhalten und stärken“ und „Den Netzausbau bürgerfreundlich und zukunftssicher gestalten“ abschließend beraten.