2010 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum neben der physischen Existenz auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben – soziokulturelle Existenz – umfasst. Diese Grundrecht ist universell und gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit, Herkunft oder Aufenthaltsstatus.
Leistungen für Asylbewerber und Geduldete endlich anpassen
Seit Juli 2012 liegt nun das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor. Es hat vorsorglich entschieden, dass ab August 2012 für Asylbewerber die Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII anstatt des Asylbewerberleistungsgesetzes anzuwenden ist. Für nicht rechtskräftige Bescheide hat das Gericht eine Rückwirkung bis zum Januar 2011 verfügt. Doch die Regierung handelte auch nach diesem Urteil nicht.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die das Existenzminimum abdecken soll sind fast 20 Jahre lang nicht mehr angepasst worden. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag (Drs. 17/11674) in den Bundestag eingebracht, den das Plenum am 29. November debattiert hat. Darin haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aufgegriffen. Sie fordern die Bundesregierung auf
- Die Leistungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes neu zu ermitteln.
- Die Kinder bis zur Volljährigkeit von dem reduzierten Leistungsbezug auszunehmen.
- Allen Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen einen Rechtsanspruch auf die Bedarfe von Bildung und Teilhabe zu eröffnen.
- Die medizinische Versorgung sicherzustellen - auch hinsichtlich der psychologischen Behandlung von durch Vergewaltigung, oder anderen schweren Gewalttaten traumatisierten Flüchtlingen.
- Den Kreis der Leistungsberechtigten wieder auf AsylbewerberInnen zu beschränken und die übrigen bisherigen Leistungsberechtigten in die Rechtskreise SGB II bzw. SGB XII zu integrieren.
- Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr als Regel- sondern als Ausnahmefall zu regeln.
- Den Zugang zum Arbeitsmarkt dadurch zu erleichtern, dass die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung die Regel wird.
- Die Dauer des Leistungsbezuges nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf 12 Monate zu begrenzen.
Residenzpflicht abschaffen
In einem weiteren Antrag (Drs.17/5912) fordert die SPD-Fraktion die Residenzpflicht für Asylbewerber abzuschaffen. Danach dürfen sich Asylbewerber sich nur in dem Bereich, der ihnen behördlich zugewiesen wurde. Das ist eine unwürdige Gängelung für Asylbewerber, die mit starken Einschränkungen der Freizügigkeit verbunden ist. Stattdessen sollten Asylbewerber und Geduldete verpflichtet werden, ihren Wohnsitz in einem bestimmten Landkreis, einer Gemeinde oder in einem bestimmten Bundesland anzugeben. Damit wäre gewährleistet, dass weiterhin ein fairer Ausgleich zwischen den Bundesländern bezüglich der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich ist.