Nach Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder ein Recht „auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.
Gesundheitsfördernde und präventive Politik für Kinder und Jugendliche setzt die Verzahnung verschiedener Fördersysteme und den Ausbau von sozialer Infrastruktur voraus. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Behindertenhilfe zu regeln. Ein bundeseinheitliches Präventionsgesetz ist notwendig. Junge Menschen sollen unabhängig von Behinderung, sozialer Lage und ethnischer Herkunft durch die Kinder- und Jugendhilfe gefördert werden. Das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ darf nicht gekürzt werden. Ein nationaler Bildungspakt soll die Infrastruktur für Kinder und Jugendliche verbessern. Die Ausgaben für Bildung müssen gesteigert und Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur ausgebaut werden. Darüber hinaus soll der Nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ fortgeschrieben werden. Die SPD-Bundestagsfraktion erneuter ihre Forderung, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern.