Nach dem Willen der Europäischen Kommission soll das neue Regelwerk für alle Banken und Kreditinstitute gelten. Eine umfassende Anwendung der neuen Anforderungen ist im Grundsatz notwendig, um eine effektive Regulierung zu gewährleisten. Die Europäische Kommission hat bei ihrer Umsetzung von Basel III allerdings die besonders in Deutschland innerhalb der Bankenlandschaft bestehenden Unterschiede zu wenig beachtet. Die für internationale Großbanken erforderlichen Vorgaben von Basel III sind auf unsere Sparkassen und Kreditgenossenschaften nicht abgestimmt. In dem Antrag spricht sich die SPD-Bundestagsfraktion deshalb für eine nach Geschäftsmodell und Größe der Kreditinstitute differenzierte Anwendung der neuen Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften aus.
Basel III ist eine Gratwanderung
Bei der Reform der Eigenkapitalregulierung müssen die Auswirkungen auf die Realwirtschaft beachtet werden. Die Umsetzung von Basel III ist eine Gratwanderung zwischen der notwendigen Stabilisierung des Bankensektors und den Finanzierungsanforderungen der Unternehmen. Die SPD fordert deshalb, die Kreditvergabefähigkeit der Banken durch eine angemessene Anwendung der neuen Aufsichtsanforderungen und durch eine Anpassung der Eigenkapitalunterlegung von Mittelstandskrediten an ihr tatsächliches Risiko zu erhalten.
Die Umsetzung von Basel III darf außerdem nicht zu einer Beeinträchtigung der Kreditversorgung der Kommunen führen. Die geplante Einführung einer Verschuldungsobergrenze (sog. Leverage-Ratio) würde risiko- und margenarme Kreditgeschäfte unattraktiver machen und ginge deshalb vor allem zu Lasten des Kommunal- und Hypothekenkreditgeschäfts. Die SPD fordert deshalb insbesondere für Pfandbriefbanken eine höhere Verschuldungsobergrenze, die neben den Sparkassen die wichtigsten Kommunalfinanzierer sind.“