Mit verschiedenen Gesichtspunkten der Musikförderung hat sich die Bundeskulturpolitik in den letzten Jahren intensiv beschäftigt, zum Beispiel im Jahr 2007 mit dem Antrag „Populäre Musik als wichtigen Bestandteil des kulturellen Lebens fördern“, aus dem die Initiative Musik hervorging. Anstatt jedoch weiter nur punktuell einzelne Aspekte zu betrachten, war es aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion nun an der Zeit, eine Bestandsaufnahme der gesamten Bundesmusikförderung zu machen und dieses historisch gewachsene Gebilde grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Mit der Großen Anfrage „Musikförderung durch den Bund“, die die Ziele, Schwerpunkte und Kriterien der Musikförderung des Bundes erfragen sollte, ist dies nun geschehen.
Die Antwort der Bundesregierung offenbart ein intransparentes System, dem kein nachvollziehbares Konzept zugrunde liegt: Zum einen fehlen klare Förderziele und -kriterien. Lediglich das „Bundesinteresse“ muss gegeben sein, wobei unklar bleibt, was darunter zu verstehen ist. Künstlerische oder gesellschaftspolitische Kriterien spielen bei vielen Förderentscheidungen keine explizite Rolle. Zum anderen sind durch das sogenannte „Omnibusprinzip“ diejenigen Einrichtungen bevorteilt, die schon seit Jahren eine institutionelle Förderung erhalten. Denn nur, wenn eine Institution aus der Förderung ausscheidet, kann eine neue aufgenommen werden.
Kulturentwicklungskonzeption für den Bund
Dieses Prinzip legt die Kulturpolitik auf den Erhalt des Bestehenden fest und eröffnet wenig Spielräume, neue und innovative Strukturen zu fördern. Und es führt automatisch zu einem Ungleichgewicht zwischen der Bewahrung des kulturellen Erbes und der Förderung des zeitgenössischen Musiklebens. Da Förderziele nicht oder nur undeutlich („Bundesinteresse“) definiert sind, bleibt auch eine systematische Evaluation der Förderung aus. Es lässt sich also nicht nachvollziehen, ob die Förderung bestimmte kulturpolitische Ziele erfüllt oder eben auch verfehlt hat, was ein Grund für Anpassungen sein könnte.
Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hat dem Bund 2007 in ihrem Abschlussbericht empfohlen, eine Kulturentwicklungskonzeption für den Bund zu erarbeiten. Die Informationen aus der Großen Anfrage zur Musikförderung bieten reichlich Ansatzpunkte, beispielhaft über eine solche Neujustierung der Bundeskulturpolitik im Bereich der Musikförderung nachzudenken. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien muss einen Dialog mit den beteiligten Akteuren anstoßen und definieren, was der Bund mit seiner Musikförderung bewirken will. So wichtig solides Verwalten bei der Förderpolitik ist, so wichtig ist auch der Mut zum Gestalten.