Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Parlament diskutiert

Der 3. Dezember ist der Welttag der Menschen mit Behinderung. Er wurde 1992 von der Weltgesundheitsorganisation WHO eingeführt, um auf die Rechte der Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hat der Bundestag deshalb am 1. Dezember den sozialdemokratischen Antrag „UN-Konvention jetzt umsetzen – Chancen für eine inklusive Gesellschaft nutzen“ (Drs. 17/7942) in der Kernzeit debattiert. Damit soll den Anliegen der Menschen mit Behinderung eine verstärkte öffentliche Aufmerksamkeit entgegengebracht werden.

Rede der stellv. Fraktionsvorsitzenden Elke Ferner MdB

 

Aktionsplan der Regierung reicht nicht aus

Die SPD-Fraktion hat bereits im Frühjahr dieses Jahres ein umfassendes Positionspapier zur Umsetzung der UN-BRK nach dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ gemeinsam mit Betroffenenverbänden und Experten erarbeitet. Die Bundesregierung hatte ihren ursprünglich für März angekündigten Nationalen Aktionsplan im Juni vorgelegt, der aus Sicht der Sozialdemokraten, aber auch der meisten Betroffenen- und Sozialverbände, nicht ausreicht, um gemäß der UN-BRK den Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Rede der Behindertenbeauftragten der SPD-Fraktion Silvia Schmidt MdB

 

SPD hat konkreten Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der UN-BRK vorgelegt

Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion nun in ihrem Antrag einen konkreten Maßnahmenkatalog und Inhalte formuliert, die die Bundesregierung in ihrem Nationalen Aktionsplan verankern soll. Die Regierung soll dazu jeweils konkrete Umsetzungsperspektiven, insbesondere auch für die öffentlichen Haushalte konkretisieren. Die Menschen mit Behinderung sollen in diesen Prozess von Anfang an aktiv mit einbezogen werden.

Rede von Ulla Schmidt MdB

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention betrifft alle Menschen

Die Umsetzung der UN-BRK betrifft alle Bürgerinnen und Bürger direkt oder indirekt. Mehr als 10 Prozent der Bevölkerung sind heute direkt von Behinderung betroffen. Doch eine Behinderung ist nicht immer angeboren. Häufig ist sie Folge eines Unfalls, einer chronischen Krankheit oder des Alters. Doch auch Menschen im Umfeld von Menschen mit Behinderungen werden Veränderungen durch die Umsetzung der UN-BRK erleben.

Die UN-BRK ist ein Meilenstein auf dem Weg, Menschen mit Behinderung von Anfang an gleichberechtigt mit einzubeziehen und ihre Menschenrechte, gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu verwirklichen. Bei ihrer Umsetzung muss das geltende Recht in Deutschland sowie seine Anwendung überprüft werden.

Rede von Gabriele Hiller-Ohm MdB

Menschen mit Behinderung brauchen mehr Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt

Ein zentrales Ziel ist es, Menschen mit Behinderung aus der Abhängigkeit von Sozialhilfe herauszuholen. Sie sollen möglichst auf dem ersten Arbeitsmarkt ihren Lebensunterhalt verdienen können. Denn ihre Unterstützung durch Arbeitsassistenz und barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung ermöglicht auch eine Teilhabe an qualifizierter Beschäftigung. Die Eingliederungshilfe ist dabei ein zentrales Mittel, um die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung zu bekämpfen.

Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen einkommens- und vermögensunabhängig sein, damit der Teilhabebedarf nicht zu Armut führt. Zudem soll die Umsetzung einer Bundesbeteiligung in Form eines Bundesteilhabegeldes geprüft werden, damit eine bundeseinheitliche Grundlage für die Sicherstellung der individuellen Teilhabe gegeben ist.

Von Anfang sollen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen

Der Weg in eine inklusive Gesellschaft beginnt im Kindesalter. Darum sollen Kinder mit und ohne Behinderung von Beginn an dieselben Kindergärten und Schulen besuchen und gemeinsam lernen. Auch der Übergang von der Schule in den Beruf muss den Bedürfnissen von Schülern mit Behinderung gerecht werden. Neben einer frühzeitigen Beratung und Begleitung sollen die Ausbildungsstätten für die Anforderungen an eine inklusive Ausbildung ausgestattet werden. Aktuell ist nur einer von eintausend betrieblichen Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderung geeignet. Hochschulen sowie Aus- und Weiterbildung sollen für Menschen mit Behinderung weiter geöffnet und entsprechend gestaltet werden. Außerdem soll eine Anpassung der Lehramtsstudiengänge erfolgen.

Ohne Barrieren in der Mitte der Gesellschaft leben

Damit Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbstbestimmt führen können ist eine umfassende Barrierefreiheit eine Grundvoraussetzung. Das betrifft die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs genauso wie den Bahn-, Luft- und Fußverkehr. Ebenso muss der Wohnraum in den Städten und Gemeinden so beschaffen sein, dass Menschen mit Behinderung mitten in der Gesellschaft leben können und nicht auf Sondereinrichtungen angewiesen sind. Auch alle öffentlichen Einrichtungen und Dienste wie z. B. Arztpraxen müssen für Menschen mit Behinderungen einfach zugänglich sein. Ebenso dürfen Kommunikation und Tourismus keine Barrieren aufweisen. Genauso wichtig für ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung sind menschliche oder tierische Assistenz. Eine bedarfsgerechte und flächendeckende gesundheitliche Versorgung, Pflege und Rehabilitation sind weitere wichtige Ziele.

Die Rechte von Menschen mit Behinderung müssen in allen Lebensbereichen beachtet werden, deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion an der Erarbeitung des Positionspapiers und des Antrages Fachpolitiker aus allen Arbeitsgruppen beteiligt.