So ist die Gleichwertigkeitsklausel sehr problematisch. Danach soll eine Abfallsammlung durch ein privates Entsorgungsunternehmen zugelassen werden, wenn sie höherwertig ist. Dabei bleiben die Kriterien für die Höherwertigkeit unklar. So kann ein besserer Abholrhythmus oder ein besserer Service bei sonstiger Gleichwertigkeit dafür ausreichen, eine gewerbliche Sammlung zu zulassen. Da die Kommunen im Gegensatz zu den privaten Unternehmen verpflichtet sind, Abfälle zu entsorgen, können sich die gewerblichen Anbieter die Abfälle aussuchen, die sie entsorgen und die als Wertstoffe ihre Kassen klingen lassen. Auf den unrentablen Abfällen bleiben dann die öffentlich-rechtlichen Entsorger sitzen. Außer Acht gelassen wird dabei, ob das öffentlich-rechtliche Entsorgungsunternehmen durch gewerbliche Sammlungen in seinem Bestand gefährdet ist oder ob diese zu Gebührenerhöhungen führt. Die SPD-Fraktion rechnet damit, dass es durch die Gleichwertigkeitsklausel zu zahlreichen Gerichtsverfahren kommen wird.
Durch die Definition der gewerblichen Sammlungen in Paragraf 3 Absatz 18 des Gesetzes besteht im Zusammenhang mit der Gleichwertigkeitsklausel zudem die Gefahr, dass die Abfall-Aufgabe den Kommunen nicht mehr „eigentümlich und vorbehaltlos" zugeschrieben werden kann. Dadurch wären sie dann als umsatzsteuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art einzustufen. Wenn die kommunalen Entsorger den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen müssen, steigen auch die Abfallgebühren. Dieses Vorhaben hatten Union und FDP bereits in ihren Koalitionsvertrag geschrieben.
Bei der Gleichwertigkeitsklausel werden die Löhne und Gehälter der Beschäftigten nicht berücksichtigt werden. Es ist ein Unterschied, ob ein Müllwerker in einem Kommunalbetrieb einen ordentlichen Tariflohn bekommt oder in einem privaten Unternehmen für einen Mindestlohn von 8,33 Euro arbeitet und damit zusätzlich bei der Arge eine Aufstockung beantragen muss.
Auch aus ökologischer Sicht und im Hinblick auf den Ressourcenschutz ist das Gesetz eine Enttäuschung. Anstatt die fünfstufige Abfallhierarchie (Abfallvermeidung, Vorbereitung der Abfälle zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige, insbesondere energetische Verwertung der Abfälle, Abfallbeseitigung) umzusetzen und das Recycling zu stärken, wird die dreistufige Abfallhierarchie fortgesetzt. Abfallvermeidung wird nur als Wort aufgenommen, gestärkt wird sie nicht. Die Recyclingquoten sollen auf ein Niveau angehoben werden, das längst in Deutschland erreicht ist. Höhere ambitionierte Quoten würden dem Ressourcenschutz dienen und den technischen Vorsprung der deutschen Recyclingwirtschaft sichern, doch diese Chancen hat die Regierung nicht genutzt.