Schutzpflichten für den Bürger etwa bei der Sicherheit von Atomkraftwerken könne die Regierung nicht durchsetzen, indem sie mit den Gefährdern Verträge schließe. Die SPD werde ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf dem Tisch liege.

Für eine Klage beim Bundesverfassungsgericht braucht die SPD-Bundestagsfraktion ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages. Dazu benötigt sie die Unterstützung der Grünen oder anderer Fraktionen.

Die Bundesregierung hat mit den vier großen Energiekonzernen eine Verlängerung der Laufzeiten ihrer Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre vereinbart. Das dafür erforderliche Gesetz will Schwarz-Gelb am Bundesrat vorbei in Kraft setzen, da Union und FDP in der Länderkammer keine eigene Mehrheit hat. Dagegen wollen die SPD-geführten Länder klagen. Die SPD-Bundestagsfraktion will zudem überprüfen lassen, ob der Vertrag gegen das Grundgesetz verstößt. In ihren Eckpunkten hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung die von den Betreibern der Atomkraftwerke zu tragenden Nachrüstungskosten bei 500 Millionen Euro pro AKW gedeckelt. Darüber hinaus gehende Kosten können die Betreiber von den Zahlungen abziehen, die sie in einen Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien leisten sollen. Dadurch stünden "pekuniäre und sicherheitstechnische Interessen" in einem Spannungsverhältnis, erklärte Thomas Oppermann.