Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir beraten heute abschließend über das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr. Ich möchte zuerst allen Danke sagen, die mitgeholfen haben, dieses Gesetz für unsere Bundeswehrangehörigen auf den Weg zu bringen. Insbesondere danke ich unserer Kollegin Michaela Noll und unserem Kollegen Fritz Felgentreu, die als Berichterstatter für dieses Gesetz zuständig sind.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
„Der Mensch steht im Mittelpunkt“, dies war Ihre Aussage, sehr geehrte Frau Ministerin, als Sie Ihr Amt angetreten haben. Angesichts des Gesetzes, das wir auf den Weg bringen, weiß ich, dass Ihnen die Menschenwirklich am Herzen liegen.
„Der Mensch steht im Mittelpunkt.“ Die Bundeswehr wird in diesem Jahre 60 Jahre alt. Es ist an der Zeit, diese besondere Arbeitgeberin für die jetzigen und künftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fit zu machen. Eine geregelte Arbeitszeit finde ich gut. Die Arbeitszeit muss sich dennoch flexibler gestalten. Es geht bei dem Gesetz auch darum, Kinderbetreuung, Familie und Arbeit unter einen Hut zu bringen. Hier ein Beispiel aus der Praxis: Dienstbeginn 7.15 Uhr, Dienstende 16.30 Uhr. Die meisten Kitas sind von 7.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Zeitspanne von 7.00 Uhr bis 7.15 Uhr langt nicht, um den Dienst pünktlich anzutreten. Wegen zehn Minuten muss man Teilzeit beantragen. Würde der Dienst um 7.30 Uhr beginnen, würde man vielen Soldatinnen und Soldaten den Druck nehmen. Überstunden können nicht vermieden werden. Aber wir müssen Sorge dafür tragen, dass beispielsweise im Sanitätsdienst genügend Personal da ist, um Vakanzen auszugleichen. Wer einen hohen Einsatz zeigt, muss auch Gelegenheit haben, sich auszuruhen.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Attraktivität bedeutet auch, einen angemessenen Wohnraum zu schaffen. Ich will zwei Anmerkungen dazu machen: Erstens sollten die Unterkünfte größer sein als eine Abstellkammer. Zweitens sollte man darüber nachdenken, dass Soldatinnen und Soldaten auch nach ihrem 24. Lebensjahr die Unterkünfte in der Kaserne nutzen können. Die Kosten für eine Zweitwohnung sind häufig nicht mit dem Trennungsgeld abgedeckt. Damit die Attraktivität nicht nachlässt, werden wir uns in Zukunft Gedanken über die Regelungen des Bundesmeldegesetzes machen müssen. Unverheiratete Soldatinnen und Soldaten müssen ihren Erstwohnsitz am Standort, an dem sie ihren Dienst leisten, anmelden. Die meisten Soldatinnen und Soldaten haben ihren Lebensmittelpunkt aber in ihrem Heimatort. Viele haben dort, wo sie zu Hause sind, Kinder, eine Partnerin oder einen Partner. Dort würden sie gerne wählen und ihrem ehrenamtlichen Engagement nachgehen. Die jetzige Regelung trennt Menschen von ihren Wurzeln. Das Gesetz ist auf den Weg gebracht. Nun geht die Arbeit für uns Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker weiter. Ich werde weiter unterwegs sein, um mir direkt an den Standorten ein Bild zu machen. Es ist wichtig, das Ohr an der Basis zu haben.
Liebe Soldatinnen und Soldaten, ich freue mich, Sie auf der Besuchertribüne zu sehen. Sie sind mit Ihren Uniformen gleich zu erkennen. Es geht uns aber um alle Angehörigen der Bundeswehr. Wir wollen auch im Interesse der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür Sorge tragen, dass das sozialdemokratische Bild von „guter Arbeit“ für die Bundeswehr gilt.
(Beifall bei der SPD)
Es kommt nicht oft vor, dass ein Gesetzentwurf das Wort „Attraktivität“ im Titel führt. Ich bin ganz sicher: Mit dem Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr machen wir die Bundeswehr attraktiver: für die Menschen, die bereits ihren Dienst für uns leisten, für die Neuen und die Neugierigen, die ihren beruflichen Weg mit der Bundeswehr und für uns alle gehen wollen.
Meine Damen und Herren, nun gilt es, die Worte in Taten umzusetzen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen Gottes Segen.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)