Dirk Becker, Sprecher der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie;
Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:

Mit der heutigen Zustimmung des Kabinetts zur Unterzeichnung der Mauritius-Konvention ist es dem SPD-geführten Bundeswirtschaftsministerium gelungen, weitere Reformen auf internationaler Ebene zum viel-diskutierten Thema des Investitionsschutzes anzustoßen: So sorgt die Konvention für einen Paradigmenwechsel bei Schiedsverfahren, die nach geltenden Investitionsförderungs- und -schutzverträgen geführt werden. Sie steht in Einklang mit dem sozialdemokratischen Ansatz zu einem modernen, transparenten Investitionsschutz, für den sich die Fraktions- und Parteispitze deutlich auf der SPD-Konferenz zum Transatlantischen Freihandel ausgesprochen hat.

„Die Bundesregierung hat heute der vom Bundesminister Gabriel vorgeschlagenen Unterzeichnung des Übereinkommens, der Mauritius-Konvention, über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren zugestimmt. Den Rahmen dafür bilden die am 11. Juli 2013 verabschiedeten Transparenzregeln der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNICITRAL).

Die Unterzeichnung der Konvention und Ausdehnung der Transparenzregeln auf bestehende Investitionsschutz- und -förderungsverträge (IFV) ist ein wichtiges politisches Signal. Grundsätzlich müssen alle Schriftsätze eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens veröffentlicht und Verhandlungen öffentlich geführt werden. Hinzu kommt, dass mit der Mauritius-Konvention die UNCITRAL-Transparenzregeln auf bereits bestehende Investitionsschutzverträge angewendet werden können.

Deutschland allein hat mittlerweile 129 bilaterale Investitionsschutz- und -förderungsverträge abgeschlossen. Davon sehen 85 Investor-Staat-Schiedsverfahren vor, auf welche die neuen UNCITRAL-Transparenzregeln Anwendung finden. Dies gilt, wenn neben Deutschland auch der jeweilige Vertragspartner des Investitionsabkommens die Konvention ratifiziert. Das Übereinkommen wird sechs Monate nach Hinterlegung der dritten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft treten.“