Auch diesmal hat die Bundesregierung keinerlei Ambitionen gezeigt, die sozialen und arbeitsmarktpolitischen Ziele von „Europa 2020“ ernsthaft umzusetzen.

Die Europäische Kommission hat auch in diesem Jahr in ihren Länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland festgestellt, dass die Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren die falschen Entscheidungen getroffen hat. Anstatt die Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose zu kürzen, sollte die Bundesregierung ihre Anstrengungen verstärken, um Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu bringen. Auch der Deutsche Verein hat jüngst in einer Stellungnahme die Bedeutung von Sozialinvestitionen betont.

Die Europäische Kommission ist ebenso wie wir der Auffassung, dass mehr Minijobs in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden sollten. Stattdessen hat die Bundesregierung die Minijobs ausgeweitet. Bereits im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission das Betreuungsgeld kritisiert, da es die Beschäftigungsquote verschlechtere. Die Bundesregierung hat das Betreuungsgeld trotzdem eingeführt.

Wir fordern die Bundesregierung in unserem Antrag auf, endlich mehr für gute Arbeit zu tun und die Qualität der Beschäftigung in den Mittelpunkt zu stellen. Außerdem würde ein gesetzlicher Mindestlohn dafür sorgen, dass Niedriglohnverdiener ihren Unterhalt nicht länger durch Arbeitslosengeld aufstocken müssten. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte vier Jahre Zeit, um einen solchen Mindestlohn einzuführen. Getan hat sie nichts.

Schließlich wird die Anspruchslosigkeit der Bundesregierung dazu führen, dass jedes Jahr 60.000 junge Menschen in Deutschland ohne Schulabschluss dastehen werden. Die Bundesregierung darf sich nicht mit dem EU-Ziel begnügen, die Schulabbrecherquote auf 10 Prozent im Jahr 2020 zu senken. Der Anspruch muss ein, dass jeder junge Mensch in Deutschland eine weiterführende Schule abschließt, die ihn oder sie für einen Ausbildungsplatz qualifiziert.