Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag vorgelegt, die Rahmenfrist in der Arbeitslosenversicherung zu verlängern und die Regelung für kurz befristet Beschäftigte weiterzuentwickeln. Damit helfen wir den Film- und Fernsehschaffenden, zielt zugleich aber auf alle Beschäftigten, erläutern Siegmund Ehrmann und Angelika Krüger-Leißner.
Wir haben den Beschluss der Fraktion zum Anlass genommen, Vertreter vom Dachverband "Die Filmschaffenden", vom Schauspielerverband BFFS sowie von Verdi in die Arbeitsgruppe einzuladen. Es gab es viel Zustimmung für unseren Antrag.
Unser Antrag hilft den Filmschaffenden, zielt zugleich aber auf alle Beschäftigten. Denn wir wollen die Rahmenfrist, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld nachgewiesen werden muss, für alle von zwei auf drei Jahre verlängern. Ein Viertel aller Beschäftigten, die arbeitslos werden, fällt ohne Arbeitslosengeld direkt auf das Niveau der Grundsicherung, obwohl sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Damit ist die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung nicht mehr gewährleistet. Insbesondere die kurz befristet und unregelmäßig Beschäftigten sind davon betroffen. Hierunter finden sich auch die meisten Film- und Fernsehschaffenden.
Deshalb wollen wir die Sonderregelung für kurz befristet Beschäftigte so verändern, dass dieser Personenkreis den Zugang zum Arbeitslosengeld auch tatsächlich bekommt. Die bisherigen Anspruchsvoraussetzungen - Begrenzung der zu berücksichtigenden Beschäftigungsdauer und Einkommensgrenze - sollen entfallen, weil sie sich für die meisten als unüberwindbare Hürden erwiesen haben.
Am Donnerstag, den 9. Februar 2012 wird unser Antrag in erster Lesung beraten. Die SPD wird eine Anhörung dazu beantragen. Das ein wichtiges Signal für alle Film- und Fernsehschaffenden zur morgen beginnenden Berlinale.