Alter, Abschreibung, Amortisation und ausreichende Gewinnmöglichkeit: mit diesen Worten beantwortete Umweltminister Röttgen wiederholt die Frage, nach welchen Kriterien die Bundesregierung die Atomausstiegsdaten für die neun neueren Atomkraftwerke festgelegt hat. Das Wort Sicherheit hat er diesbezüglich nicht einmal in den Mund genommen. Aber sollte es nicht genau darum gehen nach der Katastrophe von Fukushima? Musste nicht deshalb die Reaktorsicherheitskommission (RSK) in extremer Eile einen Bericht verfassen? Aber weder die Ergebnisse dieses RSK-Berichts noch des Endberichts der Ethikkommission sind in irgendeiner Form in die Beschlüsse der Regierung eingeflossen. Dies bestätigt nur noch einmal, dass beide Kommissionen rein taktisch motivierte Showveranstaltungen waren, um der Bevölkerung Tatkräftigkeit vorzugaukeln.
Auch die Tatsache, dass die Ausstiegsdaten 2015, 2017 und 2019 im ersten Gesetzentwurf gar nicht vorkommen, sondern erst im Nachhinein hinein verhandelt wurden, zeigt, dass juristisch wasserdichte Kriterien keine Rolle gespielt haben. Es droht die Anfechtbarkeit des Gesetzes. Wir wissen dann wieder nicht, woran wir in der Zukunft sind. Planungssicherheit sieht anders aus.
Die Bemerkung Röttgens, dass jeder gewählte Bundestag natürlich neu über die Atomenergienutzung entscheiden könne, konterkariert die Aussagen der Kanzlerin, dass man mit Hilfe eines gesellschaftlichen Konsenses nun endgültig aus der Atomenergie aussteigen wolle, um Deutschland sicherer zu machen und um zukünftig Planungssicherheit für Investitionen in die Energieversorgungsinfrastruktur zu haben.
Union und FDP haben ihre Meinung zur Atomenergie innerhalb nur eines halben Jahres fast um 180 Grad gedreht und sind nun in der Nähe des elf Jahre alten rot-grünen Atomkonsenses gelandet. Und das obwohl sie diesen jahrelang intensiv bekämpft haben. Aufgrund dieser Erfahrung kann leider keiner sicher sein, dass diese beiden Parteien demnächst nicht wieder eine Kehrtwende von der Kehrtwende fordern.
Daher ist für die SPD-Bundestagsfraktion die Unumkehrbarkeit des Atomausstiegs eine Grundvoraussetzung für eine Zustimmung zur 13. Atomgesetznovelle.