Die SPD-Bundestagsfraktion hat heute eine Initiative zur Überwindung des schädlichen Kooperationsverbotes für Bildung im Grundgesetz beschlossen. Am 10. Juni 2011 wird der Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht und zur Fachberatung in die Ausschüsse überwiesen werden. Unsere Kernforderung ist, dass zusätzliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich geschaffen werden. Möglich sein sollen etwa gemeinsame Qualitäts- und Leistungsstandards ebenso wie Maßnahmen, um die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems sicherzustellen. Wir fordern die Koalitionsfraktionen auf, die Bundesregierung zu Verhandlungen mit den Ländern zu bewegen.

Wie bei keiner anderen bildungspolitischen Frage spricht sich eine deutliche Bevölkerungsmehrheit eindeutig für mehr Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Bund und Ländern gerade auch im Schulbereich aus. Die Verfassungsreform von 2006 hat hier enge Grenzen gesetzt, die im Lichte der aktuellen Herausforderungen - Stichworte sind hier höhere Bildungsbeteiligung, Demografie, Europäisierung von Bildungsräumen, inklusive Bildung und mehr Chancengleichheit, wachsender Innovationswettbewerb und zunehmende wissensbasierte Wertschöpfung - nicht mehr angemessen sind.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Koalitionsfraktionen auf, den Lippenbekenntnissen einiger ihrer Mitglieder und der Bundesbildungsministerin nun Taten folgen zu lassen und den Antrag der SPD zu unterstützen. Je stärker das Signal des Bundestages wird, desto leichter tun sich alle Parteien, in den Ländern, wo sie Verantwortung tragen, für eine Verfassungsänderung zugunsten von mehr länderübergreifender Bildungszusammenarbeit zu werben. Wir setzen darauf, dass jetzt auch FDP und die Union sich hinter dieses wichtige Ziel stellen und ihren Beitrag für eine bessere Bildungszusammenarbeit von Bund und Ländern leisten.