Von der Leyen bleibt einfallslos, wenn es um die Beseitigung der Benachteiligung arbeitsuchender Frauen geht. Stattdessen schiebt sie die Verantwortung den Grundsicherungsstellen vor Ort zu.

Als einzige Maßnahme, um die Diskriminierung von Frauen durch die Jobcenter und ARGEN zu verhindern, führt von der Leyen immer wieder die schon in Zeiten der Großen Koalition beschlossenen Gleichstellungsbeauftragen an. Ab 2011 sollen alle Grundsicherungsstellen Beauftragte für Chancengleichheit bekommen. Ausstattung und zeitlicher Umfang der Tätigkeit sind jedoch völlig ungewiss.

Wesentlich sei laut Bundesregierung, dass das SGB II alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Aktivierungsprozess einbezieht. Dies bedeute - und das ist fast schon zynisch - eine Abkehr vom männlichen Ernährermodell und sei geeignet, bei konsequenter Anwendung die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern.

Es ist eine Illusion zu glauben, die Chancen von Frauen in der Arbeitswelt verbesserten sich allein durch ihren Zugang zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende. Arbeitslose Frauen müssen endlich genauso zur Zielgruppe für Eingliederung und Qualifizierung werden wie die vermeintlich chancenreicheren Männer. Zudem müssen endlich auch Nicht-Leistungsbezieherinnen, Alleinerziehende, Wiedereinsteigerinnen und junge Mütter im Fokus aktiver Arbeitsmarktpolitik stehen.

Frauen sind in Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen stark unterrepräsentiert, werden weniger persönlich betreut und schließlich viel seltener in existenzsichernde Arbeit vermittelt als Männer. Unterstützung bei der Organisation von Kinderbetreuung durch die Jobcenter gibt es kaum. Zumeist scheiden Frauen aus dem ALG II-Bezug aus, weil ihre Partner in den Bedarfsgemeinschaften ihr Einkommen sichern können, nicht jedoch sie selbst.