Experten haben den Kürzungsplänen der Bundesregierung im Bereich der Städtebauförderung und energetischer Gebäudesanierung eine deutliche Absage erteilt. In seltener Einmütigkeit traten die Sachverständigen bei der Anhörung im zuständigen Ausschuss der Regierung entgegen, berichtet Sören Bartol. Auch die beabsichtige Abschaffung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger halten sie für falsch.

 

Die Stellungnahmen der Sachverständigen waren eine deutliche Absage an die Kürzungspläne der Bundesregierung. In seltener Einmütigkeit lehnten die Experten die Absicht von Schwarz-Gelb ab, Mittel für Städtebauförderung und energetische Gebäudesanierung zusammenzustreichen.

 

Die Programme der Städtebauförderung und der energetischen Gebäudesanierung finanzieren sich selbst, da sie Steuereinnahmen auslösen und Beschäftigung schaffen. Diese Einschätzung vertraten die geladenen Vertreter von Wissensschaft, Immobilienwirtschaft, Bauwirtschaft, Städten und Mietern unisono. Ein Euro staatliche Förderung löst bis zu neun Euro private Investitionen aus.

 

Eine Kürzung der Haushaltsmittel für Städtebauförderung und Gebäudesanierung ist deshalb nicht nur wirtschaftlich widersinnig, sondern widerspricht auch den eigenen klima- und sozialpolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung. Ohne ausreichende Förderung wird es nicht zur notwendigen Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden kommen. Die Städte und Gemeinden können ohne entsprechende finanzielle Ausstattung der Städtebauförderprogramme nicht für den sozialen Zusammenhalt sorgen. Gerade wichtige Aufgaben wie die Integration werden zum Beispiel in den Quartieren der "Sozialen Stadt" geleistet. Dabei stellten die Experten insbesondere die Bedeutung der von der Streichung bedrohten nicht-investiven Anteile am Programm "Soziale Stadt" heraus - denn nicht die Gebäude, die Menschen machen die Stadt.

 

Die Abschaffung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger traf ebenfalls auf Ablehnung. Die Kosten für Energie steigen stetig und ein sozialer Ausgleich ist wichtig, um Stadtteile mit einer gesunden Bewohnerstruktur zu erhalten. Die Verschiebung des Haushaltstitels für Wohngeld vom Etat des Bauministeriums zum Sozialministerium ist inhaltlich falsch. Wohngeld gehört in den Haushalt des zuständigen Ministeriums, es ist keine Sozialleistung, sondern hat ein wohnungs- und stadtentwicklungspolitisches Ziel.