Die Entscheidung des EU-Parlaments ist ein Erfolg für besseren Gesundheitsschutz werdender beziehungsweise frischgebackener Mütter und ihrer Kinder in ganz Europa. Erstmalig werden auch Selbständige und mitarbeitende Ehefrauen in die gesetzliche Regelung einbezogen, die bisher - in Deutschland wie in vielen anderen Ländern - gar nicht abgesichert sind.

Deutschland gewährt zwar jungen Familien durch das Elterngeld einen nahezu einmaligen Schonraum im ersten Lebensjahr des Kindes, gehört mit seinen 14 Wochen Mutterschutzfrist aber zu den Schlusslichtern der EU-Mitgliedsstaaten. Die Zielsetzung beider Instrumente ist verschieden: Die Mutterschutzfrist ist medizinisch begründet, verbindlich und soll den Arbeitsschutz der Mutter sowie den Schutz der Gesundheit für die Mutter und das neu- bzw. ungeborene Kind verbessern. Das Elterngeld ist ein familienpolitisches Instrument und gibt jungen Eltern durch seine Lohnersatzleistung den finanziellen Spielraum für eine 14-monatige berufliche Auszeit   wenn sich beide Partner für zumindest zwei Monate an dieser Auszeit beteiligen. Die partnerschaftliche Aufteilung des Elterngeldes fördert bislang erfolgreich die stärkere Beteiligung der Väter an der Betreuung. Alleinerziehende beziehen komplett 14 Monate Elterngeld.

Das Ziel für mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat auch bei der Verbesserung des Mutterschutzes Priorität: Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland darf auf keinen Fall zu Lasten der Partnerschaftlichkeit von Vater und Mutter gehen. Es wäre das falsche Signal, wenn Frauen durch die Anrechnung der längeren Mutterschutzfrist einen größeren "Pflichtteil" im Elterngeldbezug hätten als Männer. Frau von der Leyen und Frau Schröder müssen sicherstellen, dass Paare in Deutschland auch zukünftig gleichberechtigt entscheiden können, wie sie die Zeit des Elterngeldbezugs untereinander aufteilen.