Kein Sonderstrafrecht in Deutschland

Paragraph „Majestätsbeleidigung“ abschaffen

Das Strafverlangen der türkischen Regierung gegen den Satiriker Jan Böhmermann hat in Deutschland eine längst überfällige Diskussion über die Abschaffung des Straftatbestandes des Paragraphen 103 Strafgesetzbuch ausgelöst. Die SPD-Bundestagsfraktion will den Paragraphen der „Majestätsbeleidigung“ zeitnah streichen.
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(Foto: zettberlin / photocase.com)

Strafverfolgung von Satire wegen „Majestätsbeleidigung“ passt nicht in eine moderne Demokratie. Deshalb war es richtig, dass sich die Ministerinnen und Minister der SPD im Kabinett gegen die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach Paragraph 103 Strafgesetzbuch (StGB, „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) ausgesprochen haben.

Die SPD-Fraktion will den Paragraphen 103 mit sofortiger Wirkung und nicht erst ab 2018 abschaffen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die SPD-Fraktion am Dienstag vorgelegt. Ungeachtet dessen blicken die Sozialdemokraten mit Sorge auf die zunehmende Beschränkung der Pressefreiheit und der Freiheit von Kulturschaffenden in der Türkei selbst. So sehr die SPD-Fraktion an einer gedeihlichen Zusammenarbeit mit der Türkei interessiert ist, so sehr gilt, dass es keinen Rabatt in der Frage der Menschenrechte geben darf.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann betont: "Es gibt in der SPD-Fraktion eine große Zustimmung, diesen Paragraphen ersatzlos zu streichen." Die Union habe dazu noch Beratungsbedarf, die SPD-Fraktion sei bereit, ihren Gesetzentwurf sofort zu beschließen.

Eva Högl, SPD-Fraktionsvizechefin: „Wir brauchen in Deutschland kein Sonderstrafrecht. Und genau deswegen wollen wir diesen Paragraphen sofort abschaffen und damit nicht bis 2018 warten.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Strafverfolgung von Satire wegen „Majestätsbeleidigung“ passt nicht in eine moderne Demokratie. Die SPD-Fraktion will deshalb den Paragraphen 103 Strafgesetzbuch („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) ersatzlos streichen. Dazu hat sie diese Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Thomas Oppermann begründet, weshalb der Paragraph 103 im Strafgesetzbuch entfallen sollte. Seine Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

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