Das Finanzministerium hat ein Gutachten zur ermäßigten Umsatzbesteuerung vorgelegt, das bereits in der letzten Legislaturperiode initiiert wurde. Es empfiehlt eine Beschränkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Lebensmittel. Zu prüfen ist, ob die Vorschläge zu einer grundlegenden Reform der Umsatzbesteuerung geeignet sind. Jedenfalls, fordert Nicolette Kressl, muss ein überzeugendes Konzept die sozialen Konsequenzen berücksichtigen.

 

Forderungen nach einer Ausdehnung der ermäßigten Umsatzbesteuerung in Deutschland auf weitere Produkte oder Dienstleistungen kennt jeder Politiker. Doch die Befürworter derartiger Steuerermäßigungen bleiben durchgängig den Nachweis schuldig, dass ihre sozial- oder wirtschaftspolitischen Förderziele so erreicht werden. Gleichzeitig zeigen sich mittlerweile alle Parteien unzufrieden mit dem aktuellen Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes. Die zuständigen Berichterstatter der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen initiierten deshalb in der letzten Legislaturperiode ein diesbezügliches Forschungsprojekt des Bundesministeriums der Finanzen.

 

Das mit mehrmonatiger Verzögerung gestern vorgelegte Gutachten empfiehlt eine Beschränkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Lebensmitteln. Ob sich die Vorschläge der Wissenschaftler - wie Finanzpolitiker der Bundestagsfraktionen von Union und FDP vorschnell behaupten - für eine grundlegende Reform der Umsatzbesteuerung in Deutschland eignen, bedarf einer eingehenden Analyse. Ein akademisch überzeugendes Steuerkonzept lässt sich vergleichsweise einfach formulieren. Doch die verantwortlichen Politiker müssen die sozialen und finanziellen Konsequenzen einer Neustrukturierung der Umsatzbesteuerung für die betroffenen Verbraucher, Unternehmer und nicht zuletzt die öffentlichen Haushalte berücksichtigen. Und die Idee der Koalitionspolitiker, Umsatzsteuermehreinnahmen für eine Tarifentlastung bei der Einkommensteuer zu nutzen, ginge zulasten der Bezieher geringer Einkommen, die zwar Sozialabgaben, aber ohnehin keine Einkommensteuer zahlen.

 

Abzuwarten bleibt, ob sich die Spitzenpolitiker der schwarz-gelben Koalition am kommenden Sonntag tatsächlich auf die Einsetzung der bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Kommission zur ermäßigten Umsatzbesteuerung verständigen können. Denn offenbar schließen sich nicht alle Teilnehmer des Koalitionsausschusses dem Lob des Forschungsgutachtens durch ihre Finanzpolitiker an.

 

Die SPD ist unverändert bereit zu einer gemeinsamen Prüfung sinnvoller Vorschläge zur Änderung der geltenden ermäßigten Umsatzbesteuerung in Deutschland. Für etwaige Rechtsänderungen bedarf es angesichts der Betroffenheit auch der Länder und Kommunen unserer Zustimmung im Bundesrat. Deshalb sollte die schwarz-gelbe Koalition darauf achten, die Opposition frühzeitig in die Beratungen einzubeziehen.

 

Und auch wenn es eigentlich keiner Erwähnung mehr bedarf: Voraussetzung für die Unterstützung einer Umsatzsteuerreform durch die SPD ist die Abschaffung der Steuervergünstigung für das Beherbergungsgewerbe.

 

Oder wie es die Gutachter so treffend formulierten: "Im Ergebnis sollte die erst seit 2010 geltende Steuersatzermäßigung umgehend beseitigt werden. Eine Rechtfertigung ist nicht ansatzweise ersichtlich."