Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen fordert, dass alle Menschen mit Behinderungen ihre vollen Arbeitnehmer/innen- und Gewerkschaftsrechte wahrnehmen sollen. Sie haben gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf Teilhabe an einem offenen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt. Dieses Ziel gilt es umzusetzen. Dafür steht die SPD-Bundestagsfraktion.
Die Werkstatträte in den Werkstätten für behinderte Menschen vertreten die Interessen der Beschäftigten. Sie richten den Blick auf die Werkstattangelegenheiten und wirken daran aktiv mit.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt diese wichtige Aufgabe mit der jährlichen Werkstatträtekonferenz, in diesem Jahr bereits zum zwölften Mal.
Die Konferenz bietet einen Ort des Austausches von Informationen und Meinungen zwischen Politik und Werkstatträten sowie zwischen den Werkstatträten aus dem ganzen Bundesgebiet.
Dieses Jahr dreht sich die Diskussion darum, wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zukunftsfähig gestaltet werden können, wie ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterentwickelt werden kann und wie das Mit- und Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten in den Werkstätten gestaltet werden muss.
Wir bemühen uns jederzeit darum, unsere Informationsangebote und Veranstaltungen barrierefrei zu gestalten. Leider war dies im Rahmen der 12. Werkstatträtekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion für eine Live-Gebärdendolmetschung nicht möglich, da zeitgleich eine große Veranstaltungsreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin stattfand. Dort waren alle Gebärdendolmetscher gebunden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Livestream der Veranstaltung mit Untertiteln: