Mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff schaffen wir ein neues Verständnis von Pflege - weg von der verrichtungsbezogenen Minutenpflege hin zu einer Versorgung, die den Menschen auch mit seinen sozialen Bedürfnissen und seinem Teilhabeanspruch wahrnimmt.
Es muss ein neues Begutachtungsverfahren für pflegebedürftige Menschen eingeführt werden, das sich nicht wie bisher ausschließlich an den Defiziten der Menschen orientiert, sondern an ihrem Selbständigkeitsgrad und ihrer sozialen Teilhabe. So können die individuellen Bedürfnisse der Menschen besser berücksichtigt werden. Besonders demenziell erkrankte Menschen, deren Zahl in den nächsten Jahren zunehmen wird, würden im neuen Begutachtungssystem besser berücksichtigt.
Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion orientiert sich an den Empfehlungen des Beirats zur Begutachtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der unter Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eingesetzt worden war. Dieser hat im Frühjahr 2009 seine Ergebnisse vorgelegt, ohne dass die schwarz-gelbe Regierung bisher darauf reagiert hat.
Wir sind es der älteren Generation schuldig, dass wir für eine gute Pflege sorgen, die eine möglichst hohe Lebensqualität sichert. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es nun an der Zeit, die Weichen dafür zu stellen. Dies gelingt uns nur mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.