Zum 1. Juli 2010 treten in der Europäischen Union eine ganze Reihe von verbraucherfreundlichen Maßnahmen in Kraft. Darunter fallen zum Beispiel die neuen Vorschriften für die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Lebensmittel und die Einführung des sogenannten "Euroblatts" als neues Öko/Bio-Siegel, sowie neue Bedingungen für die ökologische Aquakultur.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren außerdem von der Senkung der Roaming-Gebühren und der Begrenzung der Kosten beim Herunter- oder Heraufladen von Daten über Handys. Die Europäische Kommission hat sich damit zugunsten der Verbraucher durchgesetzt. Diese konkreten Fortschritte sind ein hervorragendes Beispiel für den Mehrwert des europäischen Binnenmarkts.

Die Höchstpreise für Handygespräche im europäischen Ausland sinken ab heute von 43 auf 39 Cent pro Minute, für eingehende Gespräche von 19 auf 15 Cent pro Minute. Seit 2007 hat die Europäische Kommission eine Senkung der grenzüberschreitenden Mobiltelefonanrufe von durchschnittlich 70 Prozent erreicht.

Gleichzeitig wird ab heute die Obergrenze für das Herunter- oder Heraufladen von Daten auf Handys, wie zum Beispiel bei der Nutzung von Internetdiensten, E-Mails und Apps, von einem Euro auf 80 Cent pro Megabyte gesenkt.

Und schließlich wird eine Informationspflicht für Kunden eingeführt, deren monatliche Roaming-Gebühren 50 Euro zu überschreiten drohen.

Dieses Maßnahmenbündel zeigt, wie stark die europäische Integration den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa nutzt.